Die logopädische Therapie ist Teil der medizinischen Grundversorgung.
Bei Bedarf erhalten Sie eine ärztliche Heilmittelverordnung für eine Sprech-, Sprach-, Stimm- oder Schlucktherapie von Ihrem Kinderarzt, Hals-Nasen-Ohrenarzt, von Allgemeinmedizinern, Neurologen, Kinder- und Jugendpsychiater, Kieferorthopäden oder Zahnarzt. (Für die bessere Lesbarkeit wurde bei der Aufzählung der Ärzte das „generische Maskulinum“ verwendet, obwohl es sich selbstverständlich auch um weibliche Vertreter dieser Berufsgruppen handeln kann).
Sollten Sie dazu eine Frage haben, bieten wir eine kurze kostenlose telefonische Beratung an. Rufen Sie uns gern an…
Wenn Sie von Ihrem Arzt eine Heilmittelverordnung für Logopädie erhalten haben, übernehmen gesetzliche und private Krankenkassen die Behandlungskosten. Die Therapie für Kinder ist immer zuzahlungsfrei. Erwachsene zahlen ab Vollendung des 18. Lebensjahres einen geringen Eigenanteil von 10% der Behandlungskosten und 10€ Rezeptgebühr. Gegebenenfalls können Erwachsene von der Zuzahlung befreit werden. Sollten Sie dazu Fragen haben, sprechen Sie bitte Ihre Krankenkasse an. Die Vorsorgeleistungen sind keine Kassenleistungen.
Bitte melden Sie sich persönlich, per e-Mail oder telefonisch bei uns an, damit wir einen Termin zum Erstgespräch und weitere Termine vereinbaren können. Anschließend führen wir die entsprechende Diagnostik durch und erstellen eine logopädische Diagnose. Wir beraten Sie ausführlich und erstellen einen individuellen Therapieplan, der die jeweiligen Schwächen, aber auch Ihre persönlichen Anliegen berücksichtigt.
In den meisten Fällen handelt es sich um Einzeltherapie von 45 Minuten. Wichtig ist meinem Team und mir bei der Behandlung von Kindern die Beratung und Anleitung der Bezugspersonen zur häuslichen Förderung, sowie bei der Behandlung von Erwachsenen das Einbeziehen des sozialen Umfeldes, sofern Sie es wünschen.